Neues aus Gesetzgebung, Recht und Steuern
Oktober 2023
Die Bundesregierung hat am 06.10.2023 eine Stellungnahme zu den Empfehlungen des Bundesrats zu dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) abgegeben. Zur Erinnerung: Der Bundesrat lehnte die geplante Erhöhung der Freibeträge in § 3 Nr. 39 EStG für Mitarbeiterbeteiligungen von derzeit 1.440 € auf zukünftig 5.000 € ab und beantragte die Streichung. Die Bundesregierung will aber an dem Freibetrag in Höhe von 5.000 € festhalten. Wörtlich: „Mit dem Antrag wird ein wesentliches Ziel der Bundesregierung, die Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch außerhalb der Start-up-Branche zu fördern, konterkariert. Die Bundesregierung lehnt den Antrag daher ab.“ Wir beobachten und berichten.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zu dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) abgegeben. Der Bundesrat lehnt die geplante Erhöhung der Freibeträge in § 3 Nr. 39 EStG für Mitarbeiterbeteiligungen von derzeit 1.440 € auf zukünftig 5.000 € ab. Begründung: Die Erhöhung wäre „im Verhältnis zu den übrigen Steuerbefreiungsvorschriften im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung sachlich nicht gerechtfertigt und daher überschießend.“ Dabei hatten der Finanz- und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats im Mai 2021 selbst eine weitere Erhöhung gefordert.
Juni 2023
DER SPIEGEL berichtete am 13.06.2023 über eine neue Gallup Studie „State of the Global Workplace 2023“. Danach fühlen sich 42% der deutschen Beschäftigten gestresst – insbesondere wegen der Führungskräfte. In der Studie wurden insgesamt 120.000 Arbeitnehmende in 145 Ländern zu den Themen Arbeitsmarkt, emotionale Mitarbeiterbindung sowie Stress und Wut im Job befragt. Interessante Feststellung: „Beschäftigte, die von guter Führung berichten, fühlen sich weniger gestresst und mehr gebunden als Beschäftigte, deren emotionale Bedürfnisse am Arbeitsplatz übersehen oder ignoriert werden“. Danach gefragt, was sie bei der Arbeit ändern würden, um ihren Arbeitsplatz besser zu machen, entfielen die meisten Nennungen auf Aspekte, die sich durch Verhaltensänderungen bei Führungskräften ändern ließen: „Lob und Anerkennung für gute Arbeit, Sichtbarkeit und Ansprechbarkeit von Führungskräften, offener Austausch, respektvoller Umgang, fachliche und persönliche Weiterentwicklung“.
FAZIT: Erfolgreiche Programme für eine Mitarbeiterbindung setzen nicht nur rein finanzielle Anreize. Soziale und emotionale Themen sind für die Mitarbeiter fast noch wichtiger als der letzte Euro.
KATAPULT hat die richtigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, die mehr als rein finanzielle Anreize bieten. Nutzen Sie diese Vorteile!
DER SPIEGEL berichtete am 13.06.2023 über eine neue Gallup Studie „State of the Global Workplace 2023“. Danach fühlen sich 42% der deutschen Beschäftigten gestresst – insbesondere wegen der Führungskräfte. In der Studie wurden insgesamt 120.000 Arbeitnehmende in 145 Ländern zu den Themen Arbeitsmarkt, emotionale Mitarbeiterbindung sowie Stress und Wut im Job befragt. Interessante Feststellung: „Beschäftigte, die von guter Führung berichten, fühlen sich weniger gestresst und mehr gebunden als Beschäftigte, deren emotionale Bedürfnisse am Arbeitsplatz übersehen oder ignoriert werden“. Danach gefragt, was sie bei der Arbeit ändern würden, um ihren Arbeitsplatz besser zu machen, entfielen die meisten Nennungen auf Aspekte, die sich durch Verhaltensänderungen bei Führungskräften ändern ließen: „Lob und Anerkennung für gute Arbeit, Sichtbarkeit und Ansprechbarkeit von Führungskräften, offener Austausch, respektvoller Umgang, fachliche und persönliche Weiterentwicklung“.
FAZIT: Erfolgreiche Programme für eine Mitarbeiterbindung setzen nicht nur rein finanzielle Anreize. Soziale und emotionale Themen sind für die Mitarbeiter fast noch wichtiger als der letzte Euro.
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Juni 2023
BMF hat die Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG9 veröffentlicht. Sie sind abrufbar auf der Hompage des BMF unter Service – Gesetze und Gesetzesvorhaben – ZuFinG.
April 2023
Referententwurf ZuFinG
Das Bundesfinanzministerium hat am 12.04.2023 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG) veröffentlicht. Neben Regelungen zum Kapitalmarkt werden darin Änderungen zu Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG und § 19a EStG vorgeschlagen. Damit soll Unternehmen eine verbesserte Mitarbeitergewinnung, insbes. im internationalen Vergleich ermöglicht werden, das Problem der so genannten dry-income-Regelung in § 19a EStG soll gelöst werden. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen: § 3 Nr. 39 EStG: Anhebung des steuerlichen Freibetrags von 1.440 € auf 5.000 €; Nachversteuerung mit Abgeltungssteuersatz (bzw. Teileinkünfteverfahren), wenn die Anteile innerhalb von 3 Jahren veräußert oder übertragen werden; Beschränkung auf Fälle, in denen die Vermögensbeteiligungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (Ausschluss von Entgeltumwandlungen); § 19a EStG: Ausweitung der Zugangsmöglichkeit für Unternehmen: von 250 Mitarbeiter auf 500 Mitarbeiter, Jahresumsatz von 50 Mio. € auf 100 Mio. €; Förderung für den Erwerb von Beteiligungen von (Gründungs-)Gesellschaftern; Ausweitung des Gründungszeitraums von 12 auf 20 Jahre; Finale Besteuerung nicht bereits anch 12 Jahren, sondern erst nach 20 Jahren. Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung von 25%; Für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses soll keine Besteuerung stattfinden, wenn der Arbeitgeber eine Haftungserklärung für die Lohnsteuer abgibt.
Jan. 2023
Eckpunktepapier des BMF zur Förderung der Mitarbeiterbeteiligung
§ 19 a EStG
(Vorschläge des BMF zur Änderung der §§ 3 Nr. 39 EStG, 19a EStG)
§ 3 Nr. 39 EStG
Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags von 1.440 Euro auf 5.000 Euro
Nachversteuerung des nach § 3 Nummer 39 EStG steuerfrei gebliebenen geldwerten Vorteils bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 %, wenn Vermögenbeteiligungen innerhalb von drei Jahren veräußert oder unentgeltlich übertragen werden
Beschränkung der steuerlichen Begünstigung auf Fälle, in denen die Vermögensbeteiligungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden
Erweiterung der Begünstigung durch Verdoppelung der KMU-Schwellenwerte (von dem Steuervorteil profitieren nun auch Mitarbeiter von Unternehmen mit 500 Mitarbeitern statt wie bislang 250 Mitarbeitern, Jahresumsatz 100 Mio. Euro
statt 50 Mio. Euro, Jahresbilanzsumme 86 Mio. Euro statt 43 Mio. Euro)
Erweiterung auf Fälle, in denen die Gesellschaftsanteile nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von den (Gründungs-)Gesellschaftern gewährt werden
statt 50 Mio. Euro, Jahresbilanzsumme 86 Mio. Euro statt 43 Mio. Euro)
Erweiterung auf Fälle, in denen die Gesellschaftsanteile nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von den (Gründungs-)Gesellschaftern gewährt werden
Jan. 2023
Bundesfinanzminister will Start-Ups stärken und Mitarbeiterbeteiligungen ausweiten
Bundesfinanzminister Lindner will nach einem Bericht des Handelsblatts vom 03.01.2023 Gründer bzw. Start-Ups besser fördern. Dazu soll die zuletzt zum 01.07.2021 eingeführte Regelung des § 19a EStG, die vielfach auf Kritik gestoßen war, erweitert werden. Die Steuerstundung soll von 12 auf 20 Jahre verlängert werden. Zudem soll die „Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung mit einem Steuersatz von 25%“ geprüft werden. Der steuerliche Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen soll von 1.440 € auf 5.000 € angehoben werden. Näheres hierzu demnächst in einem angekündigten Eckpunktepapier des BMF.
Nov. 2022
BMF: Entwurf eines Schreiben zu Genussrechtskapital
Das BMF hat im November 2022 einen Entwurf für ein neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital veröffentlicht. Darin wird klargestellt, unter welchen Bedingungen Genussrechts-kapital handelsrechtlich als Eigen- oder Fremdkapital bilanziert werden kann und welche steuerlichen Konsequenzen die Ausgestaltung von Bedingungen für Genussrechtskapital hat. Abzurufen auf der Seite des Bundesfinanzministeriums unter BMF Az: IV C 6 – S 2133/19/10004 :002.