Vermögensbeteiligung ist ein steuerlicher Begriff. Es stammt aus dem 5. Vermögenbildungsgesetz (5. VermBildG) und wird im Einkommensteuerrecht verwendet. Dort regeln insbesondere die § 3 Nr. 39 EStG und § 19a EStG so genannte Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern an den Unternehmen der Arbeitgeber. In § 3 Nr. 39 EStG und § 19a EStG wird teilweise auf das 5. VermBildG verwiesen.
Als Vermögensbeteiligung werden bestimmte echte Kapitalbeteiligungen (Aktien, GmbH-Anteile u.a.) und bestimmte, rein schuldrechtliche Beteiligungsformen (Genussrechte, Darlehen) geregelt.
Vermögensbeteiligungen im Sinne des 5. VermBildG sind z.B. Aktien, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, Anteile an OGAW-Sondervermögen, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, GmbH-Anteile, typische stille Beteiligungen, Darlehensforderungen und Genussrechte.
Nicht alle dieser Vermögensbeteiligungen werden im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG und § 19a EStG gefördert. Gefördert werden in diesem Zusammenhang Aktien, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, GmbH-Anteile, typische stille Beteiligungen, Darlehensforderungen und Genussrechte.