Virtuelle Beteiligungen sind rein schuldrechtliche Vereinbarungen, sie sind keine echten Unternehmensbeteiligungen, wie z.B. Aktien oder GmbH-Anteile.
Virtuelle Beteiligungen werden z.B. als „Phantom-Stocks“, „Virtual Shares“, Stock-Appreciation-Rights“ bezeichnet. Im Detail unterscheiden sich diese Arten von virtuellen Beteiligungen danach, ob sie eine Beteiligung nur an der Wertsteigerung des Unternehmens oder auch an dem laufenden (jährlichen) Gewinn gewähren, ähnlich einer Dividende. Oftmals werden solche virtuellen Beteiligungen im Rahmen von Optionsprogrammen (VSOP) angeboten. Steuerlich handelt es sich um keine echten Kapitalbeteiligungen. Erträge daraus sind damit keine Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen (wie z.B. Dividenden oder Veräußerungsgewinne), sondern in der Regel lohnsteuerpflichtige Einnahmen (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG). Die steuerliche Förderung von Start-Up-Unternehmen seit dem 01.07.2021 nach § 19a EStG gilt nicht für virtuelle Beteiligungen.Kern aller virtuellen Beteiligungsprogramme sind die Bestimmung der Vestingphase sowie die Frage der Exit-Definition mit der Ermittlung eines Unternehmenswerts.
Planen Sie eine virtuelle Beteiligung an Ihrem Unternehmen oder halten Sie eine virtuelle Beteiligung? Wir unterstützen Sie gerne!