
Erhalten Mitarbeiter z.B. Schuldverschreibungen oder gewähren diese einfache Darlehen an das Unternehmen (die z.B. abhängig von der Betriebszugehörigkeit verzinst werden) kann ein Einlagengeschäft nach § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) vorliegen. Ausnahmen hiervon müssen sorgfältig geprüft und ggf. mit den Behören abgestimmt werden.
ArbeitsrechtIm Arbeitsrecht gilt es zahlreiche Fallstricke zu vermeiden. Im Individualarbeitsrecht muss die Frage beantwortet werden, auf welcher Grundlage Mitarbeiter eine Beteiligung erhalten. Wie ist das Angebot rechtlich einzuordnen? Bei Sonderzahlungen kommen z.B. Freiwilligkeitsvorbehalte, Widerrufsmöglichkeiten oder Ermessenstantiemen in Betracht. Im kollektiven Arbeitsrecht kann ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats vorliegen. Vielfach können Betriebsvereinbarungen mit einem Betriebsrat auch für klare und rechtssichere Angebote für Mitarbeiterbeteiligungen sorgen.