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Recht

Recht der Mitarbeitebeteiligung

Im Rahmen der Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen müssen zahlreiche rechtliche Bestimmungen beachtet werden. Neben den handels- und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen wie z.B. Aktienrecht oder GmbH-Recht, müssen rechtssichere Programme zur Mitarbeiterbeteiligung insbesondere mit folgenden Rechtsgebieten abgestimmt werden:

Kapitalmarktrecht: Werden z.B. Aktien an Mitarbeiter ausgegeben, ist die EU-ProspektVO bzw. das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) zu beachten, da Wertpapiere ausgegeben werden. Erhalten Mitarbeiter andere Vermögensbeteiligungen, wie z.B. Genussrechte, kann eine Kollision mit dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) vorliegen. Nur eine rechtssichere Planung kann einen (im Übrigen strafbewehrten) Verstoß gegen solche Vorschriften vermeiden.

Bankrecht

Erhalten Mitarbeiter z.B. Schuldverschreibungen oder gewähren diese einfache Darlehen an das Unternehmen (die z.B. abhängig von der Betriebszugehörigkeit verzinst werden) kann ein Einlagengeschäft nach § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) vorliegen. Ausnahmen hiervon müssen sorgfältig geprüft und ggf. mit den Behören abgestimmt werden.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gilt es zahlreiche Fallstricke zu vermeiden. Im Individualarbeitsrecht muss die Frage beantwortet werden, auf welcher Grundlage Mitarbeiter eine Beteiligung erhalten. Wie ist das Angebot rechtlich einzuordnen? Bei Sonderzahlungen kommen z.B. Freiwilligkeitsvorbehalte, Widerrufsmöglichkeiten oder Ermessenstantiemen in Betracht. Im kollektiven Arbeitsrecht kann ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats vorliegen. Vielfach können Betriebsvereinbarungen mit einem Betriebsrat auch für klare und rechtssichere Angebote für Mitarbeiterbeteiligungen sorgen.

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