Mitarbeiterbeteiligungen in Unternehmen
Mitarbeiterbeteiligungen sind grundsätzlich unabhängig davon, in welcher Rechtsform ein Unternehmen firmiert. Ob Einzelunternehmen, Handwerksbetrieb (als KG, als GmbH oder inhabergeführt), kleine Unternehmen, mittelgroße Unternehmen oder Konzernunternehmen in der Rechtsform einer AG oder S.E. Mitarbeiterbeteiligungen sind für jedes Unternehmen möglich.
Beispiel für ein Handwerksunternehmen:
Die Fa. Rakete GmbH hat 50 Mitarbeiter. Die Gesellschafter möchten die Mitarbeiter am Unternehmensergebnis und an der Wertentwicklung es Unternehmen beteiligen. Die Mitarbeiter sollen aber auf gar keinen Fall Gesellschafter mit Stimmrechten in der Gesellschafterversammlung werden und auch sonst keine Gesellschafterrechte erhalten.
Lösung:
Die Mitarbeiter werden mit Genussrechten an dem Unternehmen Rakete GmbH „beteiligt“. Dabei handelt es sich nicht um einen gesellschaftsrechtliche Beteiligung, sondern um eine rein schuldrechtliche Vereinbarung. Die Mitarbeiter können Genussrechte an der Rakete 1 GmbH erwerben, das Unternehmen überlässt den Mitarbeitern einen Teil der Genussrechte verbilligt oder unentgeltlich. Dies ist pro Mitarbeiter bis zu 1.440 € möglich (steuer- und ggf. sozialabgabenfrei). Die Mitarbeiter halten eine jährliche Vergütung auf die Genussrechte (ähnlich wie Zinsen/Dividende). Werden die Genussrechte gekündigt, z.B. wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt (Rente), erwirbt das Unternehmen das Genussrecht zu dem Wert, zu dem es ausgegeben wurde zuzüglich einer Wertsteigerung, die von dem Unternehmenswert abhängig ist. Praktischer Weise wird dazu eine vereinfachte Unternehmenswertermittlung vereinbart.