Studien haben festgestellt, dass Unternehmen, die Mitarbeiter beteiligen, erfolgreicher sind. Die Produktivität solcher Unternehmen ist messbar höher als bei Unternehmen, bei denen die Mitarbeiter nicht beteiligt sind.
Mitarbeiter können am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden (Erfolgsbeteiligung) oder am Kapital des Unternehmens (Kapitalbeteiligung). Eine Kapitalbeteiligung kann eine echte Beteiligung sein (GmbH-Anteile), aber auch rein schuldrechtliche Beteiligungen wie z.B. Genussrechte oder Darlehen, können als Mitarbeiterbeteiligung genutzt werden.
Mitarbeiterbeteiligungen gibt es für jede Größenklasse eines Unternehmens. Von kleinen Betrieben, insbesondere Handwerksbetrieben, bis zu börsennotierten Aktiengesellschaften. Es kommt weder auf die Größe, noch auf die Rechtsform an, auch Einzelunternehmen können Mitarbeiter beteiligen.
Ja, die gibt es. Nach § 3 Nr. 39 Einkommensteuergsetz (EstG9 werden Vermögensbeteiligungen von Mitarbeiters steuerlich bis zu 2.000 € pro Jahr und Mitarbeiter gefördert. Nach § 19a EStG gibt es eine Förderung für Mitarbeiter in Start-Up-Unternehmen